Neues von den BSC-Ruderern
Am Freitag haben der Senat und das Sportamt haben den Weg für die Freiluftsportarten frei gemacht. Das ist ein erster, großer Schritt in Richtung Normalität und ein starkes, positives Signal. Natürlich sind hiermit konkrete Bedingungen verknüpft, die auch unbedingt eingehalten werden müssen. Wir müssen uns klar machen, dass diese Entscheidung auch jederzeit rückgängig gemacht werden können! Im Anhang möchten wir euch bitten, die neuen Verhaltens- und Hygieneauflagen, die mit dieser Lockerung verknüpft sind, zu verinnerlichen.
1. Alle allgemein gültigen Regelungen zur Eindämmung des Infektionsrisikos gelten selbstverständlich auch auf dem BSC-Gelände als privater Sportanlage.
2. Bei Symptomen, die den Verdacht auf eine Corona-Erkrankung wecken könnten, ist das Betreten des BSC-Geländes nicht zulässig. Jedes Club-Mitglied ist selbst verantwortlich, sich stets aktuell über Krankheitssymptome, allgemeine Hygiene-Vorgaben und Verhaltensregeln zu informieren und dieses Wissen anzuwenden.
3. Das Bootshaus und alle seine Räume, also auch der Kraftraum, der Ergoraum, Umkleiden und die Duschen dürfen weiterhin nicht genutzt werden. Ausnahmen hiervon sind ausschließlich:
a. Die WC’s im Erdgeschoss des Vereinsheimes.
b. Fahrtenbuch - jeweils nur eine Person, Nutzung des Fahrtenbuches nur mit eigenem Stift zum Tippen.
c. Die Bootshalle darf nur betreten werden, um Boote/Skulls herauszuholen oder wieder hineinzulegen.
d. Das Vereinsgelände darf, inklusive der Steganlage, dem Bootsplatz und aller anderen Flächen, nur in unmittelbarem und unbedingt notwendigem Zusammenhang mit der Ausübung des genehmigten Sportes betreten werden. Ausruhen, Sonnenbaden etc. ist nicht erlaubt.
4. Das Rudern ist vorerst nur im Einer zulässig.
5. Zur Einhaltung der knappen Bootskapazitäten, Vermeidung von Wartezeiten und Wahrung der Sicherheitsabstände wird das Rudern wie folgt organisiert:
a. Es erfolgt KEINE Bootseinteilung vor Ort.
b. Die Festlegung auf ein bestimmtes Boot ist nicht möglich. Zur Vermeidung von Engpässen sollte von den gewohnten Ruderzeiten abgewichen werden.
c. Die Ruderin oder der Ruderer kommt ruderfertig zum Gelände,
d. Nach Betreten des Geländes wird unmittelbar das entsprechend Boot ausgewählt, die Fahrt im Fahrtenbuch eingetragen, dann das Boot zügig ins Wasser oder auf den Bootswagen gelegt.
e. Das Tragen eines Mund-/Nasenschutzes wird empfohlen.
f. Auf dem Steg immer nur max. zwei Boote, um einen ausreichenden Abstand zu gewährleisten.
g. Anlegen hat unbedingt Vorrang vor Boot zu Wasser bringen!
h. Die Skulls und Riemengriffe werden mit Seifenlauge gereinigt (analog zum gründlichen Händewaschen).
i. Die Fahrt im Fahrtenbuch austragen und das Vereinsgelände zügig verlassen.
6. Im Übrigen gilt die Ruderordnung und der Bootsnutzungsplan unverändert weiter.
7. Verletzungen dieser Regeln können durch Behörden zu einer Sperrung des Sportbetriebs führen. Der Vorstand kann solche Verstöße als vereinsschädigendes Verhalten ahnden.
Wir hoffen, dass wir mit verantwortungsvollem und besonnenem Handeln in der Lage sind, unsere Aktivitäten schrittweise zu erweitern. Lasst uns unbedingt Rückschritte vermeiden.