Neues von den BSC-Ruderern
Die Bremer Coronaverordnung ist seit dem 1. Oktober verändert worden und enthält nunmehr bei der aktuellen Warnstufe 1 die Verpflichtung zur Einhaltung der 3-G-Regelung für alle Teilnehmer, Mitarbeiter und Betreuer auf dem Regattagelände.
Wir bitten daher die sportlichen Leiter der teilnehmenden Teams um die Einhaltung der 3-G-Regel und deren Dokumentation. Hierfür sind Listen angefügt, die für jeden Regattatag (auch schon den Freitag, falls dann bereits eine Anreise geplant ist) im Regattabüro abgegeben werden müssen. Falls eine Testung erforderlich ist, muss ein Selbsttest VOR dem Betreten des Geländes erfolgen und im Falle einer Stichprobenprüfung vorgehalten werden. Schnelltests haben eine Gültigkeit von 24 Stunden. Testbescheinigungen der Schule oder des Arbeitgebers werden anerkannt.
Es tut uns leid, dass die Änderung der Corona-Verordnung in Bremen eine so kurzfristige Reaktion von allen Beteiligten erfordert. Dafür haben aber auch alle ein größeres Gefühl der Sicherheit und können das Regattawochenende entspannter erleben und genießen.
Weitere informationen erhaltet ihr auch hier unter Hygienekonzept.